Genossenschaft

Firmenbroschüre

Genossenschaftsgedanke

Grundlage bzw. Ausgangspunkt sind die Begriffe „Selbsthilfe – Selbstverantwortung – Selbstverwaltung“.  In einer Genossenschaft schließen sich gleichgesinnte Personen zur Erreichung gemeinsamer Ziele zusammen. Das Hauptziel besteht in der Bereitstellung von günstigen und bezahlbaren Wohnungen. Alle Mitglieder sind gleichgestellt (nicht die Anzahl der erworbenen Anteile entscheidet, sondern jedes Mitglied hat eine Stimme).

Vertreterversammlung

Die Mitglieder wählen aus ihrem Kreis Vertreter, damit die Interessen aller Mitglieder gewahrt werden können. Die Vertreterwahl findet alle 5 Jahre statt. 2016 fand die letzte Vertreterwahl statt. Die Vertreterversammlung als oberstes Organ wählt den Aufsichtsrat, der sich aus 5 Mitgliedern zusammensetzt.

Aufsichtsrat

Die 5 von der Vertreterversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder bestellen, beraten und überwachen den Vorstand. Es werden in den gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand alle wichtigen Themen (z. B. Wirtschafts-, Finanz- und Investitionspläne) beraten und beschlossen.

Vorstand

Der vom Aufsichtsrat bestellte Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft in eigener Verantwortung und mit großer Sorgfalt. Er vertritt die Genossenschaft nach außen und berichtet dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung.

Satzung und Wahlordnung