Mitglied werden
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied unserer Genossenschaft kann jeder werden, der unsere Satzung anerkennt, geschäftsfähig und in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
Vorteile der Mitgliedschaft
- sichere, sozialverträgliche Mieten
- lebenslanges genossenschaftliches Wohnrecht (schwerwiegende Verstöße ausgeschlossen)
- Angebot von Wohnungen in allen Preiskategorien
- Mitbestimmung durch genossenschaftliche Demokratie
Wie werde ich Mitglied?
Sie stellen einen formlosen Antrag an die Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eG.
Welche Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft?
Es ist einmalig ein Eintrittsgeld in Höhe von 15,00 € zu zahlen. Des Weiteren muss mindestens 1 Geschäftsanteil (155,00 €) als Pflichtanteil erworben werden.
Die erforderliche Anzahl der weiteren Geschäftsanteile (1 Anteil = 155,00 €) richtet sich nach der jeweiligen Grundmiete der gewünschten Wohnung.
Müssen die Geschäftsanteile gleich in voller Höhe eingezahlt werden?
Das Eintrittsgeld sowie der Pflichtanteil müssen sofort beim Erwerb der Mitgliedschaft eingezahlt werden. Die erforderlichen weiteren Geschäftsanteile für die Wohnung müssen vor Bezug der Wohnung in voller Höhe entrichtet werden. Sollten Sie finanziell dazu jedoch nicht in der Lage sein, können Sie einen Antrag auf zinslose Ratenzahlung stellen.
Was geschieht mit meinem Geld?
Die Geschäftsanteile gehören zum Eigenkapital der Genossenschaft und bilden zusammen mit den Rücklagen die Basis für unsere wirtschaftliche Geschäftstätigkeit.
Welche Rechte habe ich als Genossenschaftsmitglied?
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft haben Sie das Recht auf Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung mit lebenslangen Wohnrecht, d. h. die Wohnung ist, schwerwiegende Verstöße ausgeschlossen, nahezu unkündbar. Sie haben das Recht auf Ausübung eines Stimmrechts im Sinne des eine–Person–eine–Stimme–Prinzips, weiterhin ein Auskunftsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung (Gleichheitsprinzip) sowie ein aktives bzw. passives Wahlrecht für die Organe unserer Genossenschaft.
Wie kündige ich die Mitgliedschaft?
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Nach vorheriger Genehmigung der Bilanz durch die Vertreterversammlung werden die Geschäftsanteile innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt.